Die Winsener SPD verwahrt sich ausdrücklich gegen den Vorwurf der Hetzkampagne gegen die Shape Sport GmbH in Sachen Reball-Anlage in Winsen (Luhe).

In keiner Weise hat die SPD jemals eine Kampagne gegen Hr. Jens-Peter Schlüter oder die Shape Sport GmbH betrieben, wie uns jetzt im Winsener Anzeiger vom Samstag, 03.02.2007, vorgeworfen wird.

Andersherum wird leider ein Schuh daraus.

Seit der rechtmäßigen Ablehnung des Antrages der Shape Sport GmbH auf Einrichtung einer Reball-Anlage durch den Verwaltungsausschuss der Stadt Winsen (Luhe) findet leider eine unsachliche, geschmacklose und in Teilen auch beleidigende Kampagne insbesondere gegen die SPD Winsen (Luhe) seitens der Shape Sport GmbH statt.

Persönliche Verunglimpfungen, vermischt mit unsachlichen Behauptungen werden in einer beispiellosen Anzeigenkampagne im Winsener Anzeiger seit Wochen platziert.

Am 3. Februar gipfelten die Vorwürfe dann mit der Feststellung, die SPD Winsen (Luhe) betriebe eine Hetzjagd gegen die Shape Sport GmbH, gleichzeitig werden die unsachlichen Vorwürfe nun auch auf Mitarbeiter der Kreisverwaltung ausgedehnt.

Wie weit geht Herr Schlüter noch? Einzelne Ratsmitglieder wurden derzeit schon durch Anwälte diskreditiert. Ähnliches wurde nun Mitarbeitern des Landkreises angedroht.

Offensichtlich werden alle, die Herrn Schlüter in seiner Sicht der Dinge im Wege stehen, pauschal persönlich in der Öffentlichkeit angegriffen und sollen mit Androhung von Rechtsmitteln eingeschüchtert werden.

Dabei hat die Sache einen einfachen Hintergrund.

Ein Antrag der Shape Sport GmbH fand im Verwaltungsausschuss keine Mehrheit, auch wenn es in den Fraktionen durchaus positive Stimmen gegeben hat. Das muss man nicht Begrüßen, unser demokratisches Rechtssystem lässt für Verwaltungsentscheidungen jedoch den Gang vor das Verwaltungsgericht zu.

Wir stehen jedenfalls zu unserer Entscheidung was auch immer von Hr. Schlüter kommen mag.

Dazu distanzieren wir uns ausdrücklich von diesem Unternehmen, seinem Betreiber Herrn Jens-Peter Schlüter und dessen Geschäftsgebaren.