Unsere Fraktion im Winsener Stadtrat hat für den kommenden Bauausschuss beantragt, das bisherige System der Umlegung der Kosten einer Straßenbaumaßnahme in Form von Anliegerbeiträgen auf die angrenzenden Grundstückseigentümer ab dem Jahr 2008 durch die Zahlung von im Regelfall jährlich wiederkehrenden Beiträgen aller Bürgerinnen und Bürger Winsens für das Straßennetz der Stadt zu ersetzen.

Dirk Oertzen, Fraktionsvorsitzender zum Hintergrund: Nicht zuletzt durch die Neugestaltung der Eckermannstrasse -und die damit verbundene Umlegung der Erstellungskosten in Form von Anliegerbeiträgen- wird es durch oft hohe Baukosten von Straßenbaumaßnahmen zusehends problematischer, die anfallenden Kosten auf die Anlieger umzulegen. Wir halten es im Gegensatz zu den Anträgen der Freien Winsener allerdings für falsch, hier eine rechtliche Änderung für derzeit betroffene kurzfristig zu beschließen.

Deshalb soll sich der Bauausschuss, frei von Zeitdruck und konkreten Maßnahmen, mit dieser Grundsatzentscheidung befassen und eine Neuregelung für das Haushaltsjahr 2008 erarbeiten.

Hierbei wird die Frage der Belastung für diejenigen Mitbürger, die bis zum In Kraft treten einer neuen Regelung gerade nach alter Satzung Beiträge geleistet haben, ein zentraler Punkt der Neuregelung sein - wir sprechen uns schon heute für eine befristete Befreiung von zukünftigen Abgaben für diese Mitbürger aus.

Benjamin Qualmann, Mitglied im Bauausschuss: Grundsätzlich sind wir davon überzeugt, dass durch den Wegfall der einmalig hohen Zahlungsverpflichtungen für die Winsener Bürgerinnen Bürger eine gerechtere und sozialere Finanzierung der Straßenbaumaßnahmen erfolgen wird. Durch eine Steuer bzw. Abgaben - Finanzierung werden zukünftig nicht nur diejenigen Bürger zu Straßenbeitragszahlungen herangezogen, die 'zufällig' zu einem bestimmten Zeitpunkt als Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks geführt werden."

Oertzen weiter: Die Kern-Ungerechtigkeit des alten Systems, wo einzelne Grundstücke im Zweifel mehrfach zu Straßenbeiträgen herangezogen werden, weil eine Grunderneuerung der angrenzenden Strasse erneut erforderlich war, andere Grundstücke u.U. innerhalb der letzten 30 Jahre gar nicht von derartigen Beiträgen berührt wurden, weil Baumaßnahmen nicht erforderlich waren, ist reformbedürftig.

Die zukünftige Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen der Stadt Winsen (Luhe) erfolgt durch alle Winsener Bürger, die potenziell auch als Nutzer der Strassen in Frage kommen. Die Nutzung von Strassen steht damit im Vordergrund, nicht die persönliche Wohnlage."

Viele Bürger waren bisher gezwungen, Kredite für den Ausgleich der Forderungen aus den Anliegerbeiträgen aufzunehmen. Zukünftig mögliche regelmäßige Zahlungen befreien die Bürgerinnen und Bürger von dieser Verpflichtung.

Wir möchten die Verwaltung beauftragen, für die Sitzung die notwendigen Basisdaten zur Änderung des Abrechnungsverfahrens für Anliegerbeiträge zu ermitteln:

- jährlich durchschnittlicher Aufwand für (umlagefähige) Straßenbau /-erneuerung (ohne Neubaugebiete, die weiterhin über das Drittelmodell finanziert werden) der vergangenen 20 Jahre

- notwendige Steuer- / Abgabenbelastung für Winsener Haushalte p.a.

- Vorschlag für die Festlegung eines Verteilungsschlüssels

- Prognose über Einnahme-/ Ausgabeentwicklung des Straßenbaubudgets (Berücksichtigung von "Großprojekten")

- Festlegung eines Straßenbauerneuerungsprogramms 2008 2020

- Erarbeitung einer Ausnahmerichtlinie (Haushalte, die in den vergangenen Jahren zu Straßenbeiträgen herangezogen wurden, werden für XX Jahre befreit)

- Festlegung eines Ausbaustandards, der stadtseitig bezahlt wird. Zusatzleistungskatalog, der durch Bürgerbeteiligung beschlossen werden kann, aber separat abgerechnet wird. Festlegung einer Zustimmungsquote für die Anliegerversammlungen