Der Resolutionsantrag der Winsener SPD, einen Appell an die Bundesregierung zum „Verzicht zur Einführung des Betreuungsgeldes“ hat leider nicht zu der gewünschten Einsicht der Regierung geführt. Das umstrittene Betreuungsgeld wird nun doch zum 01.08.2013 eingeführt.

Der gesetzlich verankerte Anspruch auf einen Krippenplatz bleibt unverändert bestehen; hier gibt es – auch in der Stadt Winsen – noch Nachholbedarf. Die SPD-Fraktion im Winsener Stadtrat ist der Meinung, erst ein Programm abzuschließen, bevor weitere Zahlungen ausgelobt und die Kommunen mit den übertragenen Aufgaben im Regen stehen gelassen werden. Daher fordert die SPD-Fraktion die Stadtverwaltung auf, eine Klage auf eine volle Kostenerstattung gemäß dem Konnexitätsprinzip (danach tragen Bund und Länder grundsätzlich gesondert die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben) vorzubereiten und bei der entsprechenden Kammer einzureichen oder sich alternativ an einer gleichlautenden Sammelklage von Kommunen zu beteiligen.

„Es fehlen in Deutschland immer noch 220.000 Kita-Plätze, trotzdem wurde aber das Betreuungsgeld eingeführt. Doch bevor der Bund den Eltern mit dem Betreuungsgeld den Verzicht auf einen Krippenplatz wieder abkauft, müssen Bund und das Land Niedersachsen ihren Verpflichtungen nachkommen und für den gewünschten und gesetzlich verankerten Ausbau der Krippenplätze zahlen“, so Birgit Eckhoff, stv. Fraktionsvorsitzende. „Immerhin hat uns der Bund mit dem Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für alle Kinder unter 3 Jahren in eine schwierige finanzielle Lage gebracht. Winsen braucht das Geld dringend, um den Ausbau der Krippen voranzutreiben.“

Thorsten Perl, Sprecher der Fraktion im Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Beteiligungen und Personal, fügt hinzu: „Wenn der Bund seinen Verpflichtungen jetzt nur unzureichend nachkommt und stattdessen lieber ein Betreuungsgeld finanziert, muss die Stadt konsequent den Rechtsweg beschreiten, um Ihre Ansprüche stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger zu wahren.“

Jetzt bleibt nur abzuwarten, wie sich der Stadtrat zu diesem Thema aufstellt. Der Resolutionsantrag ist seinerzeit nur mit knapper Mehrheit beschlossen worden. Obwohl die Mehrheit der Ratsmitglieder in der Diskussion nicht für das Betreuungsgeld war, hat die Abstimmung dann ein anderes Bild gezeigt. „Wir erhoffen uns ein starkes Signal der Unterstützung aus dem Stadtrat, um Bund und Land an die finanzielle Verantwortung gegenüber den Kommunen – notfalls vor Gericht – zu erinnern“, so Eckhoff abschließend.