Der Stadtrat hat im Verlauf seiner Sitzung am 25.06.2013 eine neue Kita-Satzung
beschlossen. Die bisherige Ungleichbehandlung der Träger von Kita, Krippen und
Hort-Angeboten in Winsen ist nun überwunden, denn künftig erfolgt eine
systematische Verteilung der Kita-Plätze und Gebührengerechtigkeit.

„Winsen ist ein beliebter Wohnort für junge Familien. Das soll auch weiterhin so bleiben. Ohne zu zögern, sollen sich auch künftig Eltern dafür entscheiden, ihre Kinder in Winsen aufwachsen zu lassen. Dafür brauchen wir erstklassige Bedingungen.“ Mit diesen Worten begegnete Heinrich Riedel, Fraktionsvorsitzender der Winsener Liste, den Einwänden aus den Reihen der CDU und betonte, er werde auch der vom Bürgermeister angekündigten Prüfung durch die Kommunalaufsicht gelassen entgegen sehen.

In der Ratssitzung hatte der Bürgermeister drei Punkte genannt, mit denen er seine
ablehnende Haltung begründete: die Senkung der Gebühren, die Einkommensermittlung zur Einstufung in die Gebührentabelle und das fehlende Einvernehmen vor allem mit den beiden Trägern, Ev. Kirchenkreis Winsen und dem Deutschen Roten Kreuz. Für Norbert Rath, Vorsitzender der Winsener SPD, wäre es wünschenswert, dass der Bürgermeister das vorrangige Ziel habe, über faire Kooperation und transparente Kommunikation Mehrheiten im Stadtrat zu schaffen, anstatt konsequent Parteipolitik zu betreiben. Wichtig sei es nämlich, sich mit den Inhalten auseinanderzusetzen. Immerhin gehe es hier um eines der wichtigsten Themen der Stadtgesellschaft: die Zukunft ihrer Kinder.

Aber im Einzelnen:

1. Zur Senkung der Gebühren:

Bildung ist unabdingbare Voraussetzung für die Chancengleichheit aller Kinder.
Bildungschancen dürfen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein. Die neue Kita-
Satzung unternimmt einen wichtigen Schritt in diese Richtung. Darin sind sich die Fraktionen einig, die ihre Ziele in einem Eckpunkte-Papier zur neuen Satzung in einer gemeinsamen KITA-AG über mehrere Monate erarbeitet haben. In dieser Zeit fanden auch mehrere Termine mit Elternvertretern und Trägern statt. „Auf diesem Weg haben wir einen großen Schritt nach vorne gemacht“, nennt Dr. Erhard Schäfer, Grüne/Linke die wichtigsten Vorteile für Eltern:

  • Die Gebühren werden zukünftig nach dem zu versteuernden Einkommen berechnet
  • Zwanzig anstatt wie bisher sechs Gebührenstufen
  • Kosten für Früh- und Spätdienst entfallen zukünftig – damit entstehen keine versteckten Kosten für Eltern
  • Die 50%-Regel bei Geschwistern bleibt erhalten
  • Der zentrale Gebühreneinzug durch die Stadt sorgt für eine einheitliche, gerechte Einstufung

Und um wie viel Geld geht es dabei?

Schon heute bezahlen die Eltern 330.000 Euro über öffentlich-rechtlich ausgestaltete und ca. 1,17 Millionen Euro über privatrechtliche Verträge an Gebühren an die Träger. Insgesamt haben die Eltern in 2012 ca. 1.500.000 Euro an Gebühren bezahlt. In 2012 erstatteten aber auch die Träger ca. 400.000 Euro an zu viel bezahlten Beträgen an die Stadt und nicht an die Eltern zurück. Ein undurchschaubares und nicht nachvollziehbares Abrechnungsmodell haben wir hier bisher.

„Das wird zukünftig übersichtlicher und transparenter“, ist sich Andres Waldau, Freie Winsener, sicher. „Die neue Beitragsgerechtigkeit sollte uns auch etwas wert sein. Wir gehen allerdings von deutlich geringeren Auswirkungen aus als der Bürgermeister.“

2. Zum Anmeldeverfahren und zur Einkommensermittlung

Die Anmeldung der Kinder wird zukünftig nur noch an einer zentralen Stelle im Rathaus vorgenommen. Dafür ist das Familienbüro bestens geeignet. Die Eltern können bis zu drei Wunsch-Kitas in einer Reihenfolge benennen, die möglichst berücksichtigt werden sollen. Im Einvernehmen mit den Trägern erfolgt dann die Verteilung auf die einzelnen Kitas, bis jedes Kind seinen Platz gefunden hat.

Grundlage für die Einkommensermittlung und die Einstufung in die Gebührenstaffel ist künftig das zu versteuernde Einkommen. Das ist auf jeder Lohn- oder Einkommensteuererklärung zu finden. Und es ist eine seriöse, vergleichbare Bemessungsgrundlage, anders als das ebenfalls diskutierte und bisher angesetzte Bruttoeinkommen.

Die Eltern können die Beiträge nur mit dem Geld bezahlen, das sie tatsächlich zur Verfügung haben. Die bisherige Berechnung über das Bruttoeinkommen und zahlreiche Angaben der Eltern waren insofern an der Realität vorbei und zudem kompliziert und aufwendig. „Die neue Satzung ist einfacher und besser an dem orientiert, was die Eltern tatsächlich in ihrem Portemonnaie haben“, so Tobias Müller, fraktionsunabhängiger Ratsherr. Der Verwaltungsaufwand sollte dagegen - auch aus den Erfahrungen anderer Kommunen wie Lüneburg - vertretbar sein.

3. Die Zusammenarbeit mit den Trägern

Ausgangspunkt der Überlegungen ist hier das gesetzlich garantierte Recht der Kinder auf einen Kita- bzw. Krippenplatz (SGB VIII). Dieser Leistungsanspruch kann nur gegenüber der öffentlichen Hand geltend gemacht werden. Danach müssen die Kommunen dafür sorgen, dass stets genügend Krippen- und Kitaplätze vorhanden sind. Unter diesem öffentlich-rechtlichen Dach wirken dann die Kommunen und freien Träger der Jugendhilfe zusammen und erfüllen diese Aufgaben gemeinsam und im Einvernehmen miteinander. Nur durch dieses verpflichtende Miteinander kann gewährleistet werden, dass kein Kind, das einen Platz sucht und braucht, bei der Verteilung übrig bleibt. Dies kann nämlich passieren, wenn jeder Träger für sich entscheidet, welches Kind bei ihm einen Platz bekommt und welches nicht. Wartelisten darf es bei dem Recht auf einen Platz nicht mehr geben.

Bei dem Verfahren nach der neuen Satzung werden die Träger erheblich entlastet - und zwar bei den Verwaltungsaufgaben Anmeldung und Gebühreneinzug. Damit können diese Aufgaben an zentraler Stelle rationell und kostensparender gestaltet werden. Die Träger können sich ganz auf ihre pädagogische Arbeit konzentrieren. Dafür haben sie gegenüber der Stadt einen Anspruch auf ein auskömmliches Entgelt in vollem Umfang der erbrachten Leistungen. Kein Träger muss bei dieser Regelung eigenes Geld einbringen. Dieses Verfahren regelt die gegenseitigen Verpflichtungen der Stadt und der freien Träger eindeutig, transparent und rechtssicher. Es verteilt die Aufgaben zweckmäßig und ist damit eine gute Basis für eine faire Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und freien Trägern.