Zum 1. Januar 2015 wird in den Krippengruppen in Niedersachsen die sogenannte „Dritte Kraft“ eingeführt und vom Land finanziert.

„Die Verstärkung kommt, das wird gesetzlich verankert und das Land übernimmt die Kosten vollständig. Das ist ein Gewinn für Familien und Kinder im Land. Die Rot-Grüne Koalition hält ihre Bildungsversprechen“, erklärt dazu die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion Petra Tiemann.

Ab dem 1. Januar sollen alle finanzhilfefähigen Krippengruppen in Niedersachsen mit einer dritten Fachkraft für die Gruppen ausgestattet werden. Das Land zahlt in Form einer Pauschale für Sozialassistentinnen und Sozialassistenten und wird dafür Finanzmittel bereitstellen, die im Rahmen eines Stufenplanes jährlich ansteigen: Von 39 Millionen Euro im Jahr 2015 auf 142 Millionen ab dem Jahr 2021.

„Ziel ist, dass auch in Krippengruppen im Landkreis Harburg nur noch fünf Kinder von je einer Fachkraft betreut werden. Heute liegt der Schlüssel noch bei mehr als sieben Kindern“, erklärt Tobias Handtke, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion und freut sich, dass mit dem Ausbau der Krippenbetreuung und der Stärkung der frühkindlichen Bildung durch Landesregierung und Regierungskoalition jedes Kind mehr Zeit und Aufmerksamkeit erhält.

„Das ist ein wichtiges Signal für alle Familien und Alleinerziehenden und bedeutet für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen Riesenschritt nach vorne. Auch die Kleinsten in Niedersachsen werden in Zukunft noch besser betreut und gebildet,“ sind sich Tiemann und Handtke sicher. „Mit der Zukunftsoffensive Bildung haben Regierung und Rot-Grüne Koalition in weniger als zwei Jahren mehr erreicht, als CDU/FDP in zehn Jahren Regierung“, betont die Petra Tiemann.

Bereits im Juli hat der Winsener Stadtrat u.a. aufgrund eines gemeinsamen Antrags von SPD / Grüne-Linke / Freie Winsener beschlossen, dass die Stadtverwaltung mit den Vorbereitungen und Planungen für die dritte Kraft beginnen soll:

Die Verwaltung möge kurzfristig darlegen, welche finanziellen, personellen und vertraglichen Konsequenzen sich für die Stadt Winsen (Luhe) aus der Einsetzung einer 3. Kraft in Krippen für Kinder unter 3 Jahren ergibt.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt:

1. Mit den Trägern der örtlichen Kindertageseinrichtungen / Krippen die rechtlichen finanziellen und personellen Rahmenbedingungen für die Einführung der dritten Kraft in Winsener Krippen auszuarbeiten, die Umsetzung vorzubereiten und zu betreiben.

2. Die Einführung der dritten Kraft in Krippen zum Kindergartenjahr 2015 durchzuführen.

3. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen bis zu den Haushaltsberatungen im Herbst darzustellen und vorsorglich schon jetzt bei den Mittelanmeldungen für den Entwurf des Haushaltes 2015 einzuplanen.