Der Erfolgsfaktor für die Familienstadt

Die gesellschaftliche Teilhabe und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss durch ein qualitativ gutes Angebot der Bildung, Erziehung und Betreuung sichergestellt werden.

Dazu gehört auch das Recht von Müttern und Vätern, über den Umfang ihrer Erwerbstätigkeit entschieden zu können, endlich nicht mehr infrage zu stellen.

Sie brauchen Gewissheit, dass ihre Kinder gut aufgehoben sind - in Krippe, Kita oder Grundschule. Nur das passt zu einer familienfreundlichen Stadt mit einer Vielzahl an Neubürger*innen, die mit ihren Familien hier im Vertrauen darauf ihre Häuser gebaut haben.

Vor allem in diesem Bereich brauchen wir ein neues Miteinander. Hier gibt es in den Schulen und Kitas, aber auch übergreifend auf Stadtebene, zahlreiche Elternräte, die unzureichend Gehör finden. Das Ergebnis sind immer wieder leidenschaftliche Wortbeiträge während der Sitzungen des Ausschusses für Schulen und Kindertagesstätten der Stadt.

Elternvertreter in Kitas und Grundschulen und sowie ihre Vertreter sind für uns wichtige Partner, wenn es um gemeinsame Lösungen zum Wohl der Kinder und ihrer Familien geht. Konstruktiven Gespräche und Debatten sind dafür Voraussetzung.

NUR EINVERNEHMLICH KÖNNEN WIR GUTES SCHAFFEN:
  • Gemeinsam wollen wir eine bessere und zuverlässigere Betreuung aller Kinder gestalten. Eltern in der Stadt Winsen sollen nicht bangen müssen, ob sie einen Krippen- oder Kitaplatz bekommen.
  • Vor allem Familien mit Integrativkindern sollten einen Rechtsanspruch auf einen Integrationsplatz in den Kindertagesstätten erhalten. Genügend Betreuungsplätze bereithalten, reicht nicht aus. Die Qualität der pädagogischen Arbeit in den Kitas und der ergänzenden Betreuung in den Ganztagsgrundschulen steht ebenso im Fokus. Dies stärkt das Vertrauen aller Eltern in die Einrichtungen unserer Kommune und gibt ihnen das Gefühl, dass sie ihre Kinder dort mit gutem Gewissen abgeben können.
  • Ganztagsplätze stetig ausbauen, vor allem im Bereich der Krippen und integrativen Betreuung
  • Öffnungszeiten in den Kitas von 6 bis 18 Uhr erweitern, sofern ein entsprechender Bedarf besteht
  • Die Betreuungszeiten in Kitas und Grundschule müssen mit dem eigenen Anspruch als Arbeitnehmer*in auf Urlaubstage kompatibel sein.
  • Für Eltern, die ihre Kinder während der Schließungszeit einer Einrichtung nachweislich nicht betreuen können, muss die Betreuung in der Einrichtung gewährleistet werden.
  • Im Rahmen eines Qualifizierungsprozesses ist zu überprüfen, inwieweit es bereits gelungen ist, an den Ganztagsgrundschulen ein gemeinsames Bildungsverständnis von Schule und Jugendhilfe für den Primarbereich zu entwickeln, mit welchen Maßnahmen gesichert ist, dass Schule und Jugendhilfe sich gegenseitig ergänzen bzw. welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, damit Schule und Jugendhilfe sich gegenseitig ergänzen und – mit der Familie – gemeinsam die Entwicklung der Kinder stärker gefördert werden soll. Denn für uns steht die Qualität der Betreuung unserer Kinder ganz oben.