Die SPD-Ratsfraktion zeigt sich enttäuscht über die jüngste Entscheidung des Verwaltungsausschusses der Stadt Winsen (Luhe), einer Befreiung vom geltenden Bebauungsplan für das Bauprojekt Brahmsallee 29 bis 29c zuzustimmen. Diese Genehmigung ermöglicht dem Bauherrn, das ursprünglich genehmigte Bauvolumen von drei Vollgeschossen um ein viertes Vollgeschoss zu erweitern, wodurch die Zahl der Wohneinheiten von 53 auf insgesamt 69 erhöht wird. Trotz dieser erheblichen Änderung und des damit verbundenen Mehrwerts für den Bauherrn konnten weder verpflichtender noch freiwilliger Anteil geförderter Wohnungen durchgesetzt werden – ein klarer Rückschritt für die Wohnraumversorgung unserer Stadt und ein Verstoß gegen soziale Verantwortung.

„Winsen braucht bezahlbaren Wohnraum für alle – nicht nur für wenige,“ kritisiert Fraktionsvorsitzender Michael Schulze. „Der Ratsbeschluss vom 7. Juli 2022 gibt vor, dass bei Bauvorhaben mit mehr als 15 Wohneinheiten ein Teil der Wohnungen als geförderter Wohnraum auszuweisen ist, wenn kommunaler Handlungsspielraum wie hier durch Befreiungen genutzt wird.“

Üblicherweise wird bei Projekten dieser Größenordnung ein Anteil von 25 % geförderten Wohnraums angestrebt. Trotz intensiver Verhandlungen und einem Kompromissangebot war der Bauherr nicht bereit, diesen Beitrag zu leisten. Schulze stellt die Frage: „Was ist ein Ratsbeschluss wert, wenn er bei der ersten Gelegenheit nicht durchgesetzt wird?“

Die SPD Winsen (Luhe) fordert alle im Ausschuss vertretenen Parteien auf, konsequenter im Sinne der Beschlüsse zu handeln und den Zugang zu Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger zu fördern – besonders in einer Zeit, in der die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum stark ansteigt. „Es hat sich gezeigt, dass die Interessen von Familien mit niedrigerem Einkommen in Winsen nicht die notwendige Unterstützung erfahren. Wir appellieren an die Verantwortlichen, die sozialen Belange in den Vordergrund zu stellen und den Ratsbeschluss von 2022 bei künftigen Projekten verlässlich umzusetzen,“ so Schulze abschließend.