Sterbehilfe: Ohne Strafrecht geht es nicht
„Wir wollen die Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung des Suizids gesetzlich verankern“, so Dr. Eva Högl, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, auf einer Veranstaltung im Winsener Marstall zum Thema Sterbehilfe. Auf Einladung von Svenja Stadler (MdB) erläuterte Högl den von ihr mitgetragenen Gruppenantrag.
Die SPD-Fraktionsvize machte deutlich: „Ich möchte in keiner Gesellschaft leben, in der Menschen unter Druck geraten, weil Vereine wie Dignitas oder Exit die Suizidhilfe als normale Behandlungsoption erscheinen lassen.“
Die aktuelle Rechtslage unterscheide ausdrücklich zwischen der strafbaren Tötung auf Verlangen und dem straflosen assistierten Suizid, stellte Högl klar. „Daran wollen wir nichts ändern. Uns geht es um eine entscheidende Korrektur, mit der die geschäftsmäßige Suizidhilfe unter Strafe gestellt wird.“ Die anfängliche Hoffnung, ohne das Strafrecht auskommen zu können, habe sich nach etlichen Beratungen zerschlagen. „Die bestehenden ärztlichen Behandlungsoptionen bleiben nach unserem Antrag uneingeschränkt erhalten.“
In der Diskussion mit den Gästen der Veranstaltung betonten Dr. Eva Högl und Svenja Stadler ausdrücklich, dass eine Entscheidung über die Sterbehilfe-Gesetzentwürfe im Bundestag erst dann ansteht, wenn das Gesetz über die Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung verabschiedet worden ist. „Es gibt viele Ängste von Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Alter in eine Abhängigkeit geraten“, sagte Högl. „Sie haben Angst vor Schmerzen, vor Hilflosigkeit, vor Perspektivlosigkeit, davor, ein Pflegefall zu werden oder anderen zur Last zu fallen.“ Deshalb sei das A und O der Ausbau und die Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung. „Bevor wir also über ein Sterbehilfe-Gesetz entscheiden, muss die Grundlage für eine optimale Betreuung und Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen gelegt sein.“