Mit ihren Beschlüssen zur Finanzierung des Gesundheitswesens hat die schwarz-gelbe
Bundesregierung in dieser Woche den Ausstieg aus der solidarischen Krankenversicherung durchgesetzt. Mit ihren Beschlüssen zum Arzneimittelmarkt stellt sie die Qualität der medizinischen Versorgung in Frage. Betroffen sind die Versicherten, die auf ein solidarisches Gesundheitssystem angewiesen sind, das gute medizinische Leistungen zu bezahlbaren Beiträgen garantiert. Für ein solches Modell steht die Bürgerversicherung der SPD.

1. Schwarz-Gelb bittet die Versicherten doppelt zur Kasse

  • Schwarz-Gelb hebt die Krankenversicherungsbeiträge von 14,9 auf 15,5 Prozent an. Arbeitnehmer zahlen dann 8,2 Prozent, Arbeitgeber 7,3 Prozent Beitrag. Hinzu kommt die Kopfpauschale, über deren Höhe jede Krankenkasse künftig selbst bestimmen kann. Diese muss künftig von den Arbeitnehmern allein bezahlt werden, der Arbeitgeberanteil an der Versicherung wird eingefroren. Dies ist der Ausstieg aus der solidarischen Krankenversicherung, in die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen einzahlen.

2. Schwarz-gelb führt die Drei-Klassen-Medizin ein

  • Gesetzlich Versicherte sollen künftig Vorkasse beim Arzt zahlen. Das ist der Weg in die Drei-Klassen-Medizin: Privat-Patienten in der 1. Klasse, Vorkasse-Patienten in der 2. Klasse und all diejenigen, die sich Vorkasse nicht leisten können, in der 3. Klasse.

3. Schwarz-Gelb knickt vor der Pharma-Lobby ein

  • Im Arzneimittelmarkt knickt Schwarz-Gelb vor der Pharmalobby ein: Die unabhängige Kosten-Nutzen-Bewertung, die die SPD gegen CSU/CDU durchgesetzt hatte, wird aufgeweicht. Rabattverträge, mit denen Versicherte massiv Geld sparen, werden kaum noch möglich sein. Statt niedrigerer Ausgaben dreht sich das Preis Karussell im Arzneimittelmarkt weiter.

Die SPD steht für die Bürgerversicherung:

  • Die Bürgerversicherung versichert alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen zu solidarischen Bedingungen. Neben dem Erwerbseinkommen werden auch die Einkommen aus Vermögen zur Berechnung des Versicherungsbeitrags herangezogen.
  • Alle Versicherten erhalten von ihrer Kasse alle notwendigen medizinischen und pflegerischen Leistungen.
  • Niemand wird mehr auf Grund seines Patientenstatus (Privat- oder Kassenpatient) bevorzugt behandelt, allein die Schwere der Erkrankung bestimmt Schnelligkeit und Umfang der Behandlung.

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