Am Mittwoch, 16.12.2020 soll der Stadtrat den Haushalt für das kommende Jahr beschließen. Derzeit laufen die Beratungen in Fachausschüssen. Das sind die Anträge der SPD zum Haushalt:

Onlinehandel als Chance - Unterstützung des Winsener Einzelhandels bei der Digitalisierung

Die SPD-Fraktion beantragt für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen, Beteiligungen und Personal am 26.11.2020, den Verwaltungsausschuss am 03.12.2020 und den Stadtrat am 16.12.2020:

  • Die Wirtschaftsförderung erörtert (z. B. mit dem City Marketing und dem Verein für Wirtschaft und Stadtentwicklung Winsen (Luhe) e. V.) inwiefern die Förderprogramme „go-digital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie das Förderprogramm „Digitalbonus.Niedersachsen“ in Winsen bekannter gemacht werden können und inwiefern Unterstützung bei der Beantragung der Fördergelder angeboten werden kann.
  • In der Region gibt es bisher nur in Buchholz und Seevetal geeignete Unternehmensberatungen, die sich bereit erklärt haben, als Digitalisierungsbegleitung beim Förderprogramm teilzunehmen. Deshalb wird die Wirtschaftsförderung beauftragt, entsprechende Unternehmen im Stadtgebiet über das Förderprogramm zu informieren und diese zu motivieren, sich als Partnerunternehmen für das Programm zu registrieren.
  • Wird einem Winsener Unternehmen aus Einzelhandel oder Handwerk nachweislich die Förderung über das das Programm „go digital“ verwehrt, unterstützt die Stadt Winsen diese Unternehmen mit 50 % - maximal 5.000 Euro – zur Durchführung der in der Förderrichtlinie genannten Maßnahmen. Dazu wird ein Fördertopf in Höhe von 50.000 Euro in den Haushalt 2021 eingestellt sowie durch Wirtschaftsförderung und Digital Officer zur 1. Ratssitzung 2021 eine Förderrichtlinie erstellt.
  • Im November 2021 evaluiert der Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Beteiligungen und Personal den städtischen Fördertopf, indem ihm seitens der Wirtschaftsförderung berichtet wird, wie viele Winsener Unternehmen daraus unterstützt wurden und wie hoch der Mittelabfluss insgesamt gewesen ist. Zudem wird dem Ausschuss berichtet, wie viele Winsener Unternehmen (je Branche) mit den Förderprogrammen „go-digital“ und „Digitalbonus.Niedersachsen“ gefördert wurden und welche Projekte insgesamt umgesetzt wurden.

Begründung:

Der Onlinehandel wurde in den letzten Jahren immer dominierender und setzt dem Einzelhandel immer mehr zu. Gerade die aktuelle Pandemie und der Lockdown im Frühjahr haben diese Entwicklung noch mal verstärkt und dem Onlinehandel Rekordumsätze eingespielt. Aber auch die neuen Kontaktbeschränkungen wirken sich auf das Einkaufsverhalten der Menschen aus.

In der Folge sinkt die Kundenfrequenz in den Innenstädten. Smartphone und Laptop ermöglichen das Shoppen 24/7 vom Schreibtisch, von unterwegs oder von der Couch aus. Der stationäre Handel steht daher vor der Frage, wie er seine Kunden wieder besser erreichen kann. Wir halten wir es deshalb für erforderlich, insbesondere den Einzelhandel in Winsen in dieser schweren Gesamtlage bei der Schaffung von alternativen Absatzwegen Unterstützung anzubieten. Denn der Einzelhandel in Winsen ist für uns ein nicht wegzudenkender prägender Teil des Stadtbildes und der lokalen Wirtschaft.

Für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks bietet das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Bundesförderprogramm „go-digital“ an, das bei der digitalen Markterschließung, aber entsprechend auch bei der Digitalisierung von Geschäftsabläufen und IT-Sicherheit, unterstützen soll.

Das Förderprogramm ermöglicht praxisorientierte Beratungsleistungen, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten.

Wir sehen hier eine andernorts gut erprobte Option – quasi ein zweites Standbein – um den Kundenkreis außerhalb des regionalen städtischen Bereichs zu vergrößern. Schon heute bestellen viele Winsener deutschlandweit bei kleinen und mittleren Einzelhändlern, die dieses zweite Standbein aufgebaut haben. Bei einem entsprechenden Angebot der Winsener Unternehmen würde dieser Umsatz durchaus auch vor Ort bleiben und so die lokale Wirtschaft stärken.

Gez. für die Fraktion der SPD

Benjamin Qualmann (Fraktionsvorsitzender)

Brigitte Netz (stv. Fraktionsvorsitzende)

Michael Schulze (stv. Fraktionsvorsitzender)


Beratungsverlauf / Ergebnis:

  • Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen, Beteiligungen und Personal am 26.11.2020:

Mit Mehrheit dem Verwaltungsausschuss empfohlen. Wir haben uns in der Beratung darauf verständigt, die 50.000 Euro für ein grundsätzliches "Digitalisierungsbudget" bereitzustellen, sodass der Zuschuss breiter abruf- und einsetzbar ist.

Auch haben wir dem Verwaltungsvorschlag zugestimmt, das Projekt „WinsenBox“ aufzunehmen, der unseren Antrag ergänzt. Dabei handelt es sich um zwei lieferdienstneutrale Paketstationen, die in der Innenstadt und am Bahnhof stehen sollen. Dafür wurde die Aufnahme von weiteren 50.000 Euro in den Haushalt empfohlen.

Der zweite Punkt des Antrags konnte bereits geklärt werden. Es gibt eine Unternehmensberatung für das Programm "go digital". Allerdings ist diese nicht auf der Website des Förderprogramms zu finden, da es sich wohl um eine Art Kooperation mit einem anderen Unternehmen handelt.

  • Stadtrat am 16.12.2020:
Einrichtung eines Digitalen Friedhofplans mit Einbindung auf der Website www.winsen.de

Die SPD-Fraktion beantragt für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen, Beteiligungen und Personal am 26.11.2020, den Verwaltungsausschuss am 03.12.2020 und den Stadtrat am 16.12.2020:

  • Die Verwaltung erstellt ein Konzept zur Digitalisierung der drei städtischen Friedhöfe nach innen (verwaltungsintern) und außen (Bürgerservice), dessen Umsetzung dann ggf. ausgeschrieben wird.
  • Mit dem Konzept (und anschließend mit der Software) werden die folgenden Eckpunkte sichergestellt:
    • Digitale Erfassung der Grabfelder, Grabreihen und Gräber – also der Friedhofspläne
    • Systematische Fortschreibung der Entwicklungsplanung, Organisation der Bestandsdaten und Datenpflege.
    • Satzungen, Formulare, Nutzungsverträge, Gebührenbescheide und Antragstellung
    • Umfassende Suchfunktionen zur verbesserten und einfachen Auskunftsfähigkeit
    • Integration eines digitalen Friedhofsplans auf der städtischen Website
  • Mit den Trägern der weiteren Friedhöfe im Stadtgebiet wird sondiert, ob diese die in ihrer Zuständigkeit liegenden Friedhöfe ebenfalls digitalisieren und sich dem Verwaltungskonzept mit eigener Kostenstelle anschließen, sodass sich stadtweit ein einheitliches internes Handling ergibt und alle Bürgerinnen und Bürger einen identischen Service in Anspruch nehmen können.
  • Das Konzept wird dem Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft und Feuerschutz im dritten Quartal 2021 zur Beratung vorgelegt. Zur Umsetzung des Konzepts wird in den Haushalt 2021 eine Summe i. H. von 20.000 Euro eingestellt.


Begründung:

Die Digitalisierung ist in vollem Gange. Digitale Technologien haben dabei großen Einfluss auf die verschiedenen Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens in der Stadt.

Viele Verwaltungen nutzen bereits moderne Friedhofssoftware, um den Anforderungen hinsichtlich Grabgebühren, Gräbersuche und auch der Realisierung virtueller Friedhöfe gerecht zu werden.

Ein digitaler Friedhofsplan optimiert nicht nur das tägliche Dienstgeschäft der Verwaltung, die dadurch effizienter und schneller wird, was interne Aufwände reduziert. Sondern ermöglicht auch eine bessere Administration in der Zusammenarbeit mit Bestattungsunternehmen, Steinmetzen, Friedhofsgärtnern und weiteren Gewerken. Darüber hinaus bietet der digitale Friedhofsplan auch den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, die Friedhofspläne ihrer Stadt einzusehen.

Wer vor Ort eine Grabstelle sucht, kann via Smartphone oder Tablet innerhalb von Sekunden herausfinden, an welcher Stelle auf dem Friedhof das Grab liegt oder wo sich die Sitzbänke und Wasserstellen befinden.

Auch ist es nicht immer gegeben, dass alle Angehörigen eines Verstorbenen in Ortsnähe wohnen, sodass den Hinterbliebenen die Möglichkeit gegeben wird, aus der Entfernung eine Vorstellung einer möglichen Grabstätte in Kommunikation mit der Friedhofsverwaltung zu bekommen. Auch bei ortsansässigen Hinterbliebenen ergibt sich die Möglichkeit an ohnehin schon schweren Tagen nicht auf den Punkt, sondern in Ruhe über die Wahl der Grabstätte zu beraten.

Zusammengefasst: Ein digitaler Friedhofsplan kann sowohl die Arbeit der Verwaltung als auch der Dienstleister erleichtern und dadurch Aufwände reduzieren als auch den Bürgerinnen und Bürgern einen optimalen Service bieten.

Gez. für die Fraktion der SPD

Benjamin Qualmann (Fraktionsvorsitzender)

Brigitte Netz (stv. Fraktionsvorsitzende)

Michael Schulze (stv. Fraktionsvorsitzender)


Beratungsverlauf / Ergebnis:

  • Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen, Beteiligungen und Personal am 26.11.2020:

In der Sitzung haben wir uns darauf verständigt, den Antrag in den zuständigen Fachausschuss (Umwelt, Klima, Landwirtschaft und Feuerschutz) zu verweisen. In der Zwischenzeit werden die Ortsvorsteher angehört, die die städtischen Friedhöfe verwalten. Dabei soll insbesondere die derzeitige Arbeitslast erörtert werden. Wir sind weiter davon überzeugt, dass Digitalisierung auch in diesem Themengebiet zur Reduzierung von Aufwänden führen wird.

Kommunale Querschnittsaufgabe: Klimaschutz mit hoher Priorität auf den kommunalen Handlungsfeldern in den kommenden Jahren konsequent umsetzen - Version 1.0

Die SPD-Fraktion beantragt für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen, Beteiligungen und Personal (2. Lesung Haushalt) am 26.11.2020, den Verwaltungsausschuss am 03.12.2020 und den Stadtrat am 16.12.2020:

Die erforderlichen Ziele und Maßnahmen zum verbesserten Klimaschutz mit hoher Priorität als Querschnittsaufgabe über alle relevanten kommunalen Handlungsfelder unserer Stadt zu planen und umzusetzen, um so jeweils auf dem aktuellen Stand von

  • erfolgreichen Aktivitäten (Best practice) in vergleichbaren Kommunen
  • dem aktuellen Angebot an Förderprogrammen des Bundes und des Landes

schnell, flexibel und effizeint die vorhandenen Verbesserungspotentiale realisieren zu können.

Grundlage dafür sind insbesondere:

- Das integrierte kommunale Energie- und Klimaschutzkonzept für unsere Stadt aus dem Jahr 2013 und die damit verbundenen Erfahrungen und Erkenntnisse.

- Das Förderprogramm: Kommunalrichtlinie der nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

- Die Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten durch die Klimaschutz und Energieagentur des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz

  • Zum Aufbau einer entsprechenden (Querschnitts-) Projektarbeit mit Auswirkung auf alle Ausschüsse des Stadtrates sowie zur Intensivierung einer aktiven, transparenten Kommunikation von Zielen, Fortschritten und Ergebnissen in alle Bereiche unserer Stadtgesellschaft wird für das Haushaltjahr 2021 ein Budget von 25.000 € bereitgestellt.
  • Vorrangige Ziele der Maßnahme:
    • Kontinuierlich einen erkennbaren Beitrag zum Klimaschutz in unserer Stadt realisieren und dafür Maßnahmen und Projekte entwickeln, die es ermöglichen, alle verfügbaren Fördermittel erfolgreich zu beantragen.
    • Klimaschutz als Querschnittsaufgabe betrachten und ein entsprechendes Projekt organisieren, das es ermöglicht, auf allen kommunalen Handlungsfeldern der Stadt und der Winsener Stadtwerke eine erste Priorität für den Klimaschutz zu verankern.
    • Das gemeinsame Verständnis und die Unterstützungsbereitschaft in der Stadtgesellschaft durch transparente und regelmäßige Information und Kommunikation (auch in den sozialen Netzwerken) fördern.
    • Durch geeignete Angebote und Aktivitäten eine rechtzeitige und umfassende Bürgerbeteiligung in Abstimmung mit den Ausschüssen des Stadtrates sicherstellen und organisieren.
  • Umsetzung im Haushaltsjahr 2021 und ggf. folgende Haushaltsjahre:
    • Eine erste Fortschreibung der Handlungskonzeption von 2013 ist im 1. Quartal 2021 zu erstellen. Sie beinhaltet vorrangig die im Haushalt 2021 bereits geplanten Maßnahmen, aber auch neue Maßnahmen, insbesondere wenn entsprechende, noch nicht genutzte Fördermittel und Programme bereitstehen.
    • Zur Haushaltsplanung 2022 ist im 3. Quartal 2021 eine umfassende mehrjährige Ziel- und Maßnahmenplanung vorzulegen, die einen verbesserten Klimaschutz als Querschnittsaufgabe im kommunalen Handeln mit erster Priorität festlegt und somit bereits in die Beratungen der Einzelhaushalte 2022 in den Ausschüssen des Stadtrates einfließt.


Begründung: (Quelle: www.klimaschutz-niedersachsen.de)

Klimaschutz ist eine übergreifende Aufgabe.

Um die international vereinbarten Klimaschutzziele zu erreichen, müssen die Anstrengungen auf allen Ebenen verstärkt werden. Auch auf kommunaler Ebene gibt es vielfältige Handlungsansätze zum Klimaschutz. Um den Einfluss kommunaler Aktivitäten und Beschlüsse auf die CO2-Emissionen und das Klima bewerten zu können, sollte eine strategische Planung vorliegen.

Die Einführung eines kommunalen Klimaschutzmanagements in Form eines Klimaschutzkonzeptes und der Einstellung einer Klimaschutzmanagerin oder eines Klimaschutzmanagers sind geeignete Instrumente, um Einsparpotenziale und konkrete Handlungsansätze einer Kommune zu identifizieren und zu steuern. Diese Meilensteine hat Winsen bereits umgesetzt. Ebenso die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes in 2013.

Viele Kommunen treffen zudem politische Beschlüsse, die dem Klimaschutz eine entsprechende Priorität einräumen und teilweise auch die Vorgabe machen, alle politischen Beschlüsse auf ihre Auswirkungen auf das Klima hin zu überprüfen. So wird sichergestellt, dass das Thema systematisch bei allen Aktivitäten der Kommune berücksichtigt wird.

Fast jede kommunale Entscheidung und Maßnahme hat Einfluss auf die CO2-Emissionen in der Kommune. Klimaschutz ist also eine Querschnittsaufgabe, die verschiedene kommunale Aufgabengebiete betrifft. Dementsprechend vielfältig sind auch die Handlungsfelder des kommunalen Klimaschutzes.

Sie umfassen den Bereich der eigenen Verwaltung und Liegenschaften sowie die Planung und Bereitstellung von Infrastruktur, die Regulierung der Bautätigkeiten und nicht zuletzt die Bildung oder Information der Bürgerinnen und Bürger.

Gez. für die Fraktion der SPD

Benjamin Qualmann (Fraktionsvorsitzender)

Brigitte Netz (stv. Fraktionsvorsitzende)


Beratungsverlauf / Ergebnis:

  • Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen, Beteiligungen und Personal am 26.11.2020:

Der Antrag wurde vorbehandelt - heißt im Ergebnis, dass er nicht abgestimmt und in den Verwaltungsausschuss verschoben wurde. Bis dahin werden wir eine neue Version einreichen, damit der Antrag von allen Beteiligten eindeutig nachvollzogen werden kann.

Kommunale Querschnittsaufgabe: Klimaschutz mit hoher Priorität auf den kommunalen Handlungsfeldern in den kommenden Jahren konsequent umsetzen - Version 2.0

Vorwort:

Dieser Antrag – in der Variante 2.0 – ersetzt den ursprünglich gestellten Antrag, der im Verwaltungsausschuss am 03.12.2020 unter TOP N 38 behandelt werden soll. Mit dieser neuen Version kommen wir unserem Vorschlag aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Beteiligungen und Personal nach, den Ursprungsantrag in ein einfacheres wording zu setzen.


Antrag:

Die SPD-Fraktion beantragt für den Verwaltungsausschuss am 03.12.2020 und den Stadtrat am 16.12.2020:

  1. Die erforderlichen Ziele und Maßnahmen zum verbesserten Klimaschutz und zur Erreichung der Klimaziele bis 2030 sowie 2050 mit hoher Priorität als Querschnittsaufgabe über alle relevanten kommunalen Handlungsfelder unserer Stadt zu planen und umzusetzen. Dazu ist unter der Leitung einer Klimaschutzbeauftragten / eines Klimaschutzbeauftragten (gleichzeitig Projektleitung) eine Projektstruktur / Projektgruppe aufzubauen. Die Projektgruppe ist fachbereichsübergreifend zu besetzen, ein Mitglied ist durch die Stadtwerke zu besetzen, um das dortige Know-how in die Projektarbeit einzubeziehen. Die Projektgruppe ist in Person der Projektleitung direkt dem Bürgermeister unterstellt.
  2. Zum Aufbau dieses (Querschnitts-) Projektes wird für das Haushaltjahr 2021 ein Budget von 25.000 € bereitgestellt sowie eine zusätzliche Stelle für eine Klimaschutzbeauftragte geschaffen.
  3. Eine wesentliche Aufgabe ist die Gestaltung einer aktiven, transparenten Kommunikation von Zielen, Fortschritten und Ergebnissen in alle Bereiche unserer Stadtgesellschaft sowie das Controlling der Meilensteine. Besserer, wirkungsvoller Klimaschutz kann nur dann gelingen, wenn alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine und Institutionen es als gemeinsame Aufgabe mit der kommunalen Selbstverwaltung verstehen und sich konsequent dafür einsetzen. Grundlage dafür sind insbesondere:
    1. Das integrierte kommunale Energie- und Klimaschutzkonzept für unsere Stadt aus dem Jahr 2013 und die damit verbundenen Erfahrungen und Erkenntnisse.
    2. Das Förderprogramm: Kommunalrichtlinie der nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
    3. Die Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten durch die Klimaschutz- und Energieagentur des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
  4. Umsetzung im Haushaltsjahr 2021 und ggf. folgende Haushaltsjahre:
    1. Eine erste Handlungskonzeption mit Zielen, Maßnahmen und Meilensteinen ist dem Stadtrat in der ersten Sitzung im Jahr 2021 vorzulegen. Fortschritte und Ergebnisse zu einzelnen Maßnahmen werden durch die Projektleitung regelmäßig dem entsprechenden Fachausschuss des Stadtrates berichtet.
    2. Eine Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes von 2013 ist im 1. Halbjahr 2021 anzuschieben. Sie beinhaltet vorrangig die im Haushalt 2021 bereits geplanten Maßnahmen, aber auch neue Maßnahmen, insbesondere wenn entsprechende, noch nicht genutzte Fördermittel und Programme bereitstehen.
    3. Zur Haushaltsplanung 2022 ist im 3. Quartal 2021 eine umfassende mehrjährige Ziel- und Maßnahmenplanung vorzulegen, die einen verbesserten Klimaschutz als Querschnittsaufgabe im kommunalen Handeln mit erster Priorität festlegt und somit bereits in die Beratungen der Einzelhaushalte 2022 in den Ausschüssen des Stadtrates einfließt.


Begründung: (Quelle: www.klimaschutz-niedersachsen.de)

Klimaschutz ist eine übergreifende Aufgabe.

Um die international vereinbarten Klimaschutzziele zu erreichen, müssen die Anstrengungen auf allen Ebenen verstärkt werden. Auch auf kommunaler Ebene gibt es vielfältige Handlungsansätze zum Klimaschutz. Um den Einfluss kommunaler Aktivitäten und Beschlüsse auf die CO2-Emissionen und das Klima bewerten und beeinflussen zu können, ist eine aktualisierte und konkretisierte strategische Planung erforderlich.

Die Einführung eines kommunalen Klimaschutzmanagements in Form eines Klimaschutzkonzeptes und der Einstellung einer Klimaschutzmanagerin oder eines Klimaschutzmanagers sind geeignete Instrumente, um Einsparpotenziale und konkrete Handlungsansätze einer Kommune zu identifizieren, konkrete Umsetzungsziele zu benennen und deren Umsetzung zu steuern. Die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und die Einstellung von Klimaschutzbeauftragten werden über die Kommunalrichtlinie vom Bundesumweltministerium finanziell gefördert.

(Viele Kommunen treffen zudem politische Beschlüsse, die dem Klimaschutz eine entsprechende Priorität einräumen und teilweise auch die Vorgabe machen, alle politischen Beschlüsse auf ihre Auswirkungen auf das Klima hin zu überprüfen. So wird sichergestellt, dass das Thema systematisch bei allen Aktivitäten der Kommune berücksichtigt wird.)

Fast jede kommunale Entscheidung und Maßnahme hat Einfluss auf die CO2-Emissionen in der Kommune. Klimaschutz ist also eine Querschnittsaufgabe, die verschiedene kommunale Aufgabengebiete betrifft. Dementsprechend vielfältig sind auch die Handlungsfelder des kommunalen Klimaschutzes.

Sie umfassen den Bereich der eigenen Verwaltung und Liegenschaften sowie die Planung und Bereitstellung von Infrastruktur, die Regulierung der Bautätigkeiten und nicht zuletzt auch die Bildung sowie Information der Bürgerinnen und Bürger, um sie zu motivieren, bei Entscheidungen in ihrem persönlichen Handlungsbereich den Klimaschutz und das Erreichen der Klimaziele in den Vordergrund zu stellen.

Gez. für die Fraktion der SPD

Benjamin Qualmann (Fraktionsvorsitzender)

Brigitte Netz (stv. Fraktionsvorsitzende)

Beratungsverlauf / Ergebnis:

Der Antrag wurde dem Stadtrat nicht zur Annahme empfohlen.

  • Stadtrat am 16.12.2020:
Für das Klima in die Pedale treten

Die SPD-Fraktion beantragt für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen, Beteiligungen und Personal am 26.11.2020, den Verwaltungsausschuss am 03.12.2020 und den Stadtrat am 16.12.2020:

1. Im Haushalt 2021 werden 50.000 € Fördermittel für die Anschaffung von Lastenrädern und Lasten- bzw. Kinderfahrradanhängern bereitgestellt.

  • Alle Winsenerinnen und Winsener, die sich ein Lastenrad oder einen Lasten-bzw. Kinder-Fahrradanhänger neu kaufen möchten, können einen Zuschuss beantragen. Antragstellerinnen und Antragsteller können Privatpersonen, Hausgemeinschaften / Nachbarschaften, Vereine, einzelne Gewerbetreibende, Selbstständige oder Firmen mit nicht mehr als 5 Mitarbeitern sein. Der Erstwohnsitz bzw. Firmensitz liegt als Grundvoraussetzung mind. 12 Monate vor Antragstellung in Winsen.
  • Gefördert werden 33 % des Kaufpreises, maximal 1.500 € bei E-Lasträdern mit bis zu 250 Watt Motor, 1.000 € bei „normalen“ Lasträdern und 500 € für Anhänger von Lasten-Fahrrädern, insbesondere zum Transport von Kindern. Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn die Förderung vor dem Kauf beantragt und bewilligt wurde. Das Datum der Antragstellung entscheidet in 2021 über die Bewilligung des Zuschusses. Genehmigt werden Anträge bis zur Höhe der im Haushalt bereitgestellten Fördermittel.
  • Der Stadtrat bewertet im Vorfeld der Haushaltsberatungen für das Jahr 2022 den Erfolg und die Auswirkung des Projektes. Ein Erfolgskriterium ist die Verkehrsentwicklung auf den Zubringerstraßen zu Kitas und Grundschulen und damit die Reduzierung des Autoverkehrs zu den Stoßzeiten.

2. Stolperfallen schnell und wirksam bekämpfen: Für die Behebung akuter - von BÖREGIO bzw. dem ADFC in seiner Umfrage aufgezeigten - Mängel am bestehenden Radwegenetz werden beginnend mit dem Haushalt 2021 jährlich 100.000 für die lfd. Unterhaltung der Radwege bereitgestellt.

3. Priorität für die Umsetzung des Klimaschutzteilkonzepts „Klimafreundliche Mobilität – Stadt der kurzen Alltagsradwege“ erhält die Neuordnung der Verkehrswege sowie die nachhaltige Verbesserung der Radverkehrswege für die wichtigen Zubringerstraßen zu Kitas und Schulen und damit die Entlastung der dortigen Verkehrssituation.

  • Hierfür wird in einem Pilotprojekt das Radwegenetz / die Zubringerstraßen zum Schulzentrum Bürgerweide unter Einbeziehung u. a. der Niedersachsenstraße überarbeitet. Für die Niedersachenstraße sind auch Lösungen in die Entscheidungsfindung einzubeziehen, die eine gemeinsame Nutzung der Straße von allen fahrenden Verkehrsteilnehmern ermöglicht wird und die Bürgersteige für Fußgänger sicher nutzbar macht.
  • Zu den allgemeinen Regelungen für die Zubringerstraßen ist grundsätzlich eine Temporeduzierung auf 30 km/h auf den Zubringerstraßen umzusetzen, auf denen ein höheres Risiko für Radfahrer besteht.
  • Im Verlauf des Pilotprojektes „Schulzentrum Bürgerweide“ ist zu prüfen, ob und inwieweit die ergriffenen Maßnahmen auf andere Schulstandorte zur Verbesserung der Verkehrssituation und der verkehrssicheren Erreichbarkeit mit dem Fahrrad übertragbar sind.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, 2021 mit den jeweiligen Baulastträgern Regelungen für den Neubau sowie von Bestandsverbesserungen und Unterhaltung von Velovorrangrouten sowie deren Finanzierung zu klären. Dies bezieht sich neben dem Kreis auch auf das Land und den Bund. Als Grundlage für eine Abstimmung werden die Empfehlungen von BÖREGIO zur Verbesserung der Radwegeführung Hamburger Str. ab Kreisel Hansestr., Altstadtring, Schlossring bis Wolperdingkreuzung, Wolperdingkreuzung bis Kreisel Hansestr. / Hamburger Str. empfohlen. Das Ergebnis der Abstimmung ist dem Ausschuss für Bau und Verkehr vorzustellen.


Begründung - zu 1:

Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) hat bereits 2016 in einer Studie für das Bundesverkehrsministerium errechnet, dass sich 8 - 23 Prozent aller Fahrten von Lieferwagen bis 3,5 Tonnen durch Lastenräder erledigen lassen.

Vor den Kitas und Grundschulen beklagen wir in zunehmendem Maße das Verkehrschaos durch Eltern, die ihre Kinder mit dem Pkw bringen und abholen. Nur sehr vereinzelt sieht man Eltern, die mit dem Fahrrad ihr Kleinkind zum Kindergarten bringen. Sowohl für die gerade im innerörtlich Verkehr anfallenden täglichen Transporte, wie für die sichere Beförderung der Kinder, können Lastenfahrräder und Fahrradanhänger eine regelmäßig genutzte Alternative werden.

Praktischer Vorteil: Wegfall zeitaufwendiger Parkplatzsuche und direkte Erreichbarkeit der Fahrziele. Für Luft- und Lärmbelästigung ergeben sich ebenfalls positive Auswirkungen. Aber auch Aspekte wie Image und Gesundheit spielen eine große Rolle.

Wir sehen deshalb eine gute Chance, diese Pkw-Verkehre durch die Förderung der Anschaffung von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern zu reduzieren und damit einen Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasen zu leisten. In anderen Bundesländern bzw. Städten ist die Förderung bereits auf große Resonanz gestoßen.

Die Chance zur Minderung der verkehrsbedingten Luft- und Lärmbelästigung im innerstädtischen Bereich soll auch in Winsen genutzt werden. Zudem soll insgesamt die Verkehrssicherheit auf den Schulwegen in den Mittelpunkt gestellt werden, um darüber bei älteren Kindern einen eigenständigen Schulzugang zu fördern und die Anzahl der Eltern, die ihre Kinder zur Schule fahren ggf. zu reduzieren.

Begründung - zu 2-4:

Mit dem Gutachten „Klimafreundliche Mobilität – Stadt der kurzen Alltagsradwege“ wurde aufgezeigt, dass Winsen viel Potenzial bietet, aber eben – im Umkehrschluss – auch viele Mängel und Unzulänglichkeiten aufzuweisen hat. Die Bürgerbeteiligung hat ganz eindeutig die Schulwegesituation in den Mittelpunkt gestellt.

Außerdem dürfte es unbestritten sein, dass Kinder, die es von klein auf an gewohnt sind, mit dem Fahrrad in die Kita gebracht zu werden oder selbst mit dem Rad zur Schule zu fahren, dies auch mit zunehmendem Alter selbstverständlich finden. Aus diesem Grund plädieren wir dafür,

  • Kurzfristig die eklatantesten Mängel / Schäden an bestehenden Radwegen zu beseitigen.
  • Beispielhaft in einem Pilotversuch die Verkehrsräume für einen bekanntermaßen problematischen Schulweg neu zu ordnen und die in diesem Fall gewonnenen Erkenntnisse dahingehend zu prüfen, ob und in welchem Umfang diese auf andere Schulwegsituationen übertragen werden können.
  • Für Vorrangrouten, die für ein zukunftsorientiertes Radwegenetz von grundlegender Bedeutung sind, in der Regel aber auch über den Zuständigkeitsbereich eines Baulastträgers hinausgehen, zunächst zu klären, welche Kooperationen und gemeinsame Vorgehensweisen möglich sind.

Gez. für die Fraktion der SPD

Benjamin Qualmann (Fraktionsvorsitzender)

Brigitte Netz (stv. Fraktionsvorsitzende)


Beratungsverlauf / Ergebnis:

  • Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen, Beteiligungen und Personal am 26.11.2020:

Der Antrag wurde dem Verwaltungsausschuss empfohlen.

  • Stadtrat am 16.12.2020:
Gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen (Inklusion) im Alltagshandeln als gesellschaftliches und politisches Ziel verankern

Die SPD-Fraktion beantragt für die Sitzung des Ausschusses für Generationen, Sport und Soziales am 17.11.2020, den Verwaltungsausschuss am 03.12.2020 und den Stadtrat am 16.12.2020:

  1. Die Schaffung einer zusätzlichen unbefristeten Halbtagsstelle für eine/einen Inklusionsbeauftragte/n, mit der Aufgabe, die Inklusion in allen gesellschaftlichen Bereichen voranzubringen und um sicherzustellen, dass bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Stadt Winsen Artikel 3 GG sowie die UN Behindertenrechtskonvention berücksichtigt werden sowie die Bereitstellung der dafür erforderlichen Haushaltsmittel
  2. Die/der Inklusionsbeauftragte legt dem Ausschuss für Generationen, Sport und Soziales einmal jährlich – erstmalig zum Haushalt 2022 – einen schriftlichen Bericht vor über die qualitative und quantitative Inanspruchnahme der/des Inklusionsbeauftragten, die durchgeführten Maßnahmen bzw. Beteiligung an Vorhaben und Maßnahmen sowie die geplante strategische Ausrichtung der Arbeit und geplante Aufgabenschwerpunkte für das jeweilige Folgejahr.
  3. Im Haushalt 2021 werden 25.000 € für die Vergabe eines Planungsauftrages „Neugestaltung des Luhespielplatzes unter Berücksichtigung inklusiver Anforderungen“ an ein geeignetes Unternehmen bereitgestellt.

Begründung:

Inklusion bedeutet nicht nur die Einhaltung der Verpflichtungen zum Schutz und zur Förderung schwerbehinderter Menschen, sondern vielmehr, dass jeder Mensch ganz natürlich dazu gehört. Egal wie er aussieht, welche Sprache er spricht, ob er alt oder jung ist oder ob er eine Behinderung hat.

In Deutschland hat jeder Mensch das Recht, dabei zu sein – egal ob in der Kita, in der Schule, auf der Arbeit, im Theater, der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder der Nutzung öffentlicher Anlagen und Einrichtungen.

Inklusion bedeutet nicht, bestimmten Menschen oder Gruppen Vorteile oder besondere Leistungen einzuräumen. Vielmehr soll jeder in der Lage sein, am ganz normalen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Inklusion ist daher eine wichtige Querschnittsaufgabe öffentlichen bzw. städtischen Handelns, die - wenn sie erfolgreich ist – Vorteile für alle bringt.

Wenn es z. B. weniger Treppen, Stufen oder Absätze gibt, ist dies für Menschen mit Kinderwagen, ältere Mitbürger oder Personen mit Behinderung gleichermaßen von Vorteil.

Es ist wichtig, dass die Benachteiligung gesellschaftlicher Gruppen gesetzlich untersagt und ihre Gleichbehandlung festgeschrieben wurde, allein um den sicheren Rechtsanspruch auf Leistungen zu verankern und ein klares Zeichen zu setzen. Wirkliche Inklusion funktioniert aber nur, wenn sie im Alltag gelebt wird und Teilhabe aller Menschen erfahrbare Realität wird. Hier gibt es immer noch viele Defizite:

  • Gibt es ausreichenden barrierefreien Wohnraum für ALLE Altersgruppen?
  • Wie barrierefrei ist das Freizeitbad „Die Insel“?
  • Wie barrierefrei ist die Stadtbücherei bzw. sind andere öffentliche Einrichtungen?
  • Gibt es Inklusive Spielplätze?
  • Ist das Platzangebot und die Platzvergabe in den Krippen und Kitas unter dem Gesichtspunkt der Inklusion bedarfsgerecht?
  • Wird die Schule den Anforderungen der Inklusion gerecht?
  • Sind alle Wahllokale barrierefrei?
  • Gibt es ausreichend behindertengerechte Toiletten in öffentlichen Gebäuden und Lokalen?
  • Wie barrierefrei sind Flyer oder Schilder in öffentlichen Bekanntmachungen, Gebäuden oder an Haltestellen?

In der Arbeitswelt hat der gesetzlich vorgeschriebene Einsatz von Inklusionsbeauftragten (früher Schwerbehindertenbeauftragte) maßgeblich dazu beigetragen, dass der Inklusionsgedanke wie selbstverständlich bei allen Entscheidungen berücksichtigt und dadurch viel Positives erreicht wurde. Um die Inklusion in allen gesellschaftlichen Bereichen voranzubringen und um die entsprechenden Anforderungen bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Stadt sicherzustellen, wollen wir die zusätzliche Stelle schaffen.

Gez. für die Fraktion der SPD

Benjamin Qualmann (Fraktionsvorsitzender)

Brigitte Netz (stv. Fraktionsvorsitzende)


Beratungsverlauf / Ergebnis:

  • Ausschusses für Generationen, Sport und Soziales am 17.11.2020:

Der Antrag wurde von der Mehrheit abgelehnt.

  • Stadtrat am 16.12.2020:
Betreuung während der Schließungszeit in Kindertagesstätten

Die SPD-Fraktion beantragt für die Sitzung des Ausschusses für Schulen und Kindertagesstätten am 18.11.2020, den Verwaltungsausschuss am 03.12.2020 und den Stadtrat am 16.12.2020:

  1. Die Stadt Winsen vereinbart mit den Trägern der Kindertagesstätten im Stadtgebiet, dass diese eine gesicherte Betreuung der Krippen- und Kleinkinder während der bis zu 14-tägigen Schließungszeit der Einrichtung sicherstellen, soweit die Eltern ihre Kinder während dieser Zeit nachweislich nicht selbst betreuen können.
  2. Die Verwaltung stellt öffentlich klar, dass Kinder, die im August eingeschult werden, bis zur Einschulung - weiterhin – ihre bisherige Kita besuchen können oder aber, welche verbindlichen Alternativen angeboten werden, falls das in Bezug auf einzelne Kitas nicht möglich ist.
  3. Die Verwaltung klärt, ob und kalkuliert ggf. in welcher Höhe für die Notbetreuung Mehrkosten entstehen.
  4. Die dafür entstehenden Mehrkosten werden - beginnend 2021 - im Haushalt Stadt bereitgestellt.


Begründung:

Bis 2019 hatten alle Kindertagesstätten und Horte eine individuelle - in der Regel 1 bis 2-wöchige – Schließungszeit während der Sommerferien. Während der „Schließungszeit“ gab es für Eltern, die ihre Kinder während dieser Zeit nachweislich nicht betreuen konnten, eine Feriennotbetreuung.

Mit Beginn des Jahres 2020 hat der Stadtrat mit seiner Mehrheit beschlossen, dass es künftig in allen Einrichtungen - d. h. Krippen und Kindergärten - eine einheitliche Schließungs- und Öffnungszeiten während der Sommerferien geben soll.

Der Zeitraum in den Sommerferien wurde wie folgt gesplittet: In den ersten 2 ½ Wochen der Sommerferien findet eine Betreuung statt ebenso wie in den letzten 1 ½ Ferienwochen. In den dazwischen liegenden 2 Wochen liegt die absolute Schließungszeit.

Wegen der kurzfristigen Neuregelung wurden für die Sommerferien 2020 - bezogen auf drei Einrichtungen noch - wie bisher - sog. Notgruppen betrieben. Für 2021 soll es dann während der Sommerferienschließung keine Notbetreuung geben.

Dies steht im Widerspruch zur gesetzlichen Regelung in § 22 a Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe). Das SGB schreibt vor, dass das (Betreuungs-)Angebot sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren soll und wenn Einrichtungen in den Ferien geschlossen werden, Träger der Jugendhilfe für Kinder, die nicht von ihren Erziehungsberechtigten betreut werden können, anderweitige Betreuungsmöglichkeiten sicherzustellen haben.

Wir wollen, dass die Stadt Winsen ihrem Anspruch als familienfreundliche Stadt gerecht wird und die Betreuung den Bedürfnissen der Kinder ihrer und Eltern anpasst. Die Aussage, es sei zumutbar und sinnvoll, dass Kitas zwei Wochen in den Ferien geschlossen sind, zeigt aus unserer Sicht die völlige Fehleinschätzung der Situation berufstätiger Eltern. Sie sind oftmals - z. B. in Arztpraxen – entweder an Betriebsschließungen gebunden oder in eine komplizierte betriebliche Urlaubsplanung eingebunden. Eben diese ermöglicht es ihnen nicht, in jedem Fall Urlaub zu bekommen, wenn die Kita schließt. Schon gar nicht, solange sie keine schulpflichtigen Kinder haben. Dann nämlich haben andere Kollegen meistens Vorrang.

Wir weisen darauf hin, dass eine Inanspruchnahme der beantragten Notbetreuung noch lange nicht bedeutet, dass diese Eltern sich nicht um ihr Kind kümmern, wie dies immer wieder dargestellt wird.

Wir wollen eine gesicherte Ganztagsbetreuung auch während der Schließungszeit, wenn die Eltern ihre Kinder während dieser Zeit nachweislich nicht selbst betreuen können.

Gez. für die Fraktion der SPD

Benjamin Qualmann (Fraktionsvorsitzender)

Brigitte Netz (stv. Fraktionsvorsitzende)

Beratungsverlauf / Ergebnis:

  • Ausschusses für Schulen und Kindertagesstätten am 18.11.2020:

Der Antrag wurde von der Mehrheit abgelehnt.

  • Zwischenzeitliche Entwicklung: Zum Verwaltungsausschuss haben wir neben dem Klimaantrag auch hier noch mal den Antragstext neu aufgestellt, um die Verständnisprobleme von CDU und Verwaltung aufzulösen. Der neue Antrag ist für die Ratssitzung empfohlen - Haushaltsmittel müssen augrund des vertraglichen Defizitausgleichs mit den meisten Trägern nicht eingestellt werden. Deshalb sind die Punkte 3 und 4 bereits erledigt.

Antragstext: Die Stadt Winsen übernimmt die Mehrkosten, die entstehen wenn Träger von Kindertagesstätten bzw. Kindertagesstätten in Winsen, während der bis zu 14-tägigenSchließungszeit der Einrichtung eine „Notbetreuung“ sicherstellen, für Kinder, deren Eltern nachweislich nicht in der Lage sind die Betreuung während dieser Zeit sicherzustellen.

Stadtrat am 16.12.2020:

Erweiterung der Ferienbetreuung an den Ganztagsgrundschulen in Winsen

Die SPD-Fraktion beantragt für die Sitzung des Ausschusses für Schulen und Kindertagesstätten am 18.11.2020, den Verwaltungsausschuss am 03.12.2020 und den Stadtrat am 16.12.2020:

  1. Die Stadt Winsen erweitert das Betreuungangebot in den Ganztagsgrundschulen mit Beginn der Sommerferien 2021 auf insgesamt 9 Wochen je Schuljahr in folgendem Zeitrahmen:
    • Osterferien 2 Wochen
    • Sommerferien 4 Wochen
    • Herbstferien 2 Wochen
    • nach Neujahr: 1 Woche
  2. Die Betreuung erfolgt bedarfsgerecht an allen Werktagen von 8 bis 17 Uhr, soweit der Betreuungsbedarf von den Erziehungsberechtigten spätestens bis zum 30.09. eines Jahres für die Ferienzeiten des Folgejahres einschl. der Neujahrsferien angemeldet wurden.
  3. Es wird sichergestellt, dass alle Kinder in ihrem sozialen Umfeld betreut werden, d. h. an der Grundschule, die sie besuchen.
  4. Für die 2-wöchige Schließungszeit in den Sommerferien klärt der mit der ergänzenden schulischen Betreuung beauftragte Jugendhilfeträger frühzeitig, welche Eltern ihre Kinder während dieser Zeit nachweislich nicht betreuen können und stellt für diese gem. § 8 Abs. 3 KiTaG in Verbindung mit § 22 a SGB VIII eine Betreuung sicher. Für die Betreuung gelten die Regelungen der Stadt Winsen zur Ferienbetreuung.
  5. Das Betreuungsangebot während der Ferien ist kostenpflichtig. Es wird ein einheitlicher Teilnehmerbeitrag von 80 € pro Woche incl. Mittagessen erhoben.
    1. Für Geschwisterkinder ermäßigt sich der Beitrag um 30 %.
    2. Für Empfänger von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag sowie für Empfänger von ALG II, Sozialhilfe nach SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz übernimmt die Stadt Winsen die Kosten.
  6. Die Verwaltung klärt, ob und in welcher Höhe dafür ggf. Mehrkosten entstehen.
  7. Die dafür entstehenden Mehrkosten werden - beginnend 2021 - im Haushalt der Stadt bereitgestellt.

Begründung:

Der Stadtrat hat die Grundschulen ab 2015 in Ganztagsgrundschulen mit ergänzender Betreuung von Montag bis Donnerstag bis 17 Uhr und Freitag bis 15:30 Uhr umgewandelt. Später wurde beschlossen, die Horte spätestens mit Ende des Kitajahres 2020/2021 auslaufen zu lassen. In den Kindertagesstätten werden somit voraussichtlich ab dem 01.08.2021 ausschließlich Krippen- und Kleinkinder betreut. Die ehemalige Hortbetreuung findet nur noch als ergänzende Betreuung in den Grundschulen statt. Ausgenommen die Schließungszeiten währen der Schulferien.

Bis 2019 hatten alle Kindertagesstätten und Horte eine individuelle - in der Regel 1 bis 2-wöchige – Schließungszeit während der Sommerferien. Während der „Schließungszeit“ gab es für Eltern, die ihre Kinder während dieser Zeit nachweislich nicht betreuen konnten, eine Feriennotbetreuung.

Für Ganztagsgrundschüler wurde die Ferienbetreuung inzwischen auf je 1 Woche in den Oster- und Herbstferien sowie 4 Wochen in den Sommerferien festgesetzt.

Mit Beginn des Jahres 2020 hat der Stadtrat außerdem mit seiner Mehrheit beschlossen, dass es künftig einheitliche Schließungs- und Öffnungszeiten während der Sommerferien geben soll, und zwar sowohl für die Kitas als auch für die ergänzende Betreuung an den Grundschulen.

Der Zeitraum in den Sommerferien wurde wie folgt gesplittet: In den ersten 2 ½ Wochen der Sommerferien findet eine Betreuung statt (ggf. an einer anderen Schule) ebenso wie in den letzten 1 ½ Ferienwochen. In den dazwischen liegenden Wochen liegt die absolute Schließungszeit.

Wegen der kurzfristigen Neuregelung wurden für die Sommerferien 2020 - bezogen auf drei Einrichtungen - noch wie bisher sog. Notgruppen betrieben. Für 2021 soll es dann während der Sommerferienschließung – ebenso wie in jeweils einer Oster- und einer Herbstferienwoche keine Notbetreuung mehr geben.

Dies steht im Widerspruch zu den gesetzlichen Regelungen in § 8 Absatz 3 Kitagesetz und § 22 a Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe). Nach dem KiTaG soll auch während der Schulferien in der Regel eine Betreuung der Kinder sichergestellt werden. Das SGB schreibt vor, dass (Betreuungs-)Angebot sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren soll und wenn Einrichtungen in den Ferien geschlossen werden, Träger der Jugendhilfe für Kinder, die nicht von ihren Erziehungsberechtigten betreut werden können, anderweitige Betreuungsmöglichkeiten sicherzustellen haben.

Wir wollen, dass die Stadt Winsen ihrem Anspruch als familienfreundliche Stadt gerecht wird und die Betreuung der Grundschulkinder auch nach Auflösung der Horte den Bedürfnissen der Kinder und Eltern anpasst. Wir fordern deshalb eine gesicherte Ganzagsbetreuung der Schüler an „ihrer Ganztagsgrundschule“ während der Ferienschließungszeit soweit die Eltern die Betreuung in dieser Zeit nachweislich nicht sicherstellen können.

Gez. für die Fraktion der SPD

Benjamin Qualmann (Fraktionsvorsitzender)

Brigitte Netz (stv. Fraktionsvorsitzende)


Beratungsverlauf / Ergebnis:

  • Ausschusses für Schulen und Kindertagesstätten am 18.11.2020:

Der Antrag wurde von der Mehrheit abgelehnt.

  • Stadtrat am 16.12.2020:

Unsere Position zum Haushalt 2021 legen wir nach dem Verwaltungsausschuss fest, der am 03.12.2020 tagt. Dann steht fest, welche Inhalte eine Mehrheit gefunden haben und für die Ratssitzung empfohlen wurden. In der Zwischenzeit stehen auch noch Gespräche mit anderen Fraktionen auf der Agenda.

Bis zur Ratssitzung am 16.12. werden wir auch unsere Mitglieder einbeziehen, damit die finale Position zum Haushalt auf einer breiten Basis steht.