Die Kürzung von Haushaltsmitteln für die Kreisvolkshochschule (KVHS) „in einem Zangengriff“ durch die Landesregierung und zusätzlich durch den Landkreis ruft bei der SPD heftige Kritik hervor.

Die CDU/FDP-Landesregierung hat die Absicht, die Mittel für Erwachsenenbildung von ursprünglich 46,4 Millionen Euro so zu kürzen, dass sich für die Einrichtungen der Erwachsenenbildung ein Minus von 1,1 Millionen und bei den Volkshochschulen in Höhe von 500.000 Euro ergibt.

Das schlägt bei der Volkshochschule des Landkreises mit einer Kürzung von 15.000 Euro zu Buche. Zusätzlich soll der Zuschuss des Kreises nach einer Kürzung von 23.000 Euro im Vorjahr in diesem Jahr um weitere 49.000 Euro gesenkt werden.

„Schon diese Kürzungen werden zu spürbaren Einbrüchen in der Arbeit der KVHS führen,“ so der Chef der SPD-Kreistagsfraktion Prof. Jens-Rainer Ahrens aus Asendorf.

Aber es könne leider noch schlimmer kommen. Wenn nun noch der vom Land erst kürzlich geschaffene Sondertopf zur Finanzierung von Kursen zum nachträglichen Erwerb des Haupt- und Realschulabschlusses in Höhe von 800.000 Euro, wie nun geplant, gestrichen wird, werde genau an der Stelle gespart, wo das Geld am dringendsten benötigt werde. Der Erwerb eines qualifizierten Bildungsabschlusses als Voraussetzung für die Berufsintegration muss oberste Priorität haben, gerade für junge Menschen, die bislang auf ihrem Bildungsweg keinen Erfolg hatten.

„Wenn sich schon das Land aus seiner Verantwortung stiehlt, dann werden wir bei den Kreishaushaltsberatungen darauf achten, dass die notwendigen Bildungsangebote unbedingt erhalten bleiben, alles andere ist sozial untragbar“, so Ahrens.

Hintergrundinformationen:

Die Ansicht der Landesregierung, durch ein Berufsvorbereitungsprogramm der Bundesagentur für Arbeit könnten die gestrichenen Mittel in Zukunft kompensiert werden, greift auch nach Darstellung des SPD-Landtagsabgeordneten Marco Brunotte überhaupt nicht. Das Wissenschaftsministerium begründe die Mittelkürzungen damit, dass durch die Berufsvorbereitungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit ein Rechtsanspruch bestehe, durch den die in Frage kommenden Jugendlichen (solche, die die Schulpflicht erfüllt haben, aber noch keinen Ausbildungsplatz bekommen hätten) solche Kurse besuchen könnten.

Marco Brunotte verwies jedoch auf eine Stellungnahme der zuständigen Fachbereichsleiter der niedersächsischen Volkshochschulen. In einer Resolution heißt es zur Zielgruppe der „Sondertopf-Mittel“ konkret: "Das sind Jugendliche und junge Erwachsene mit unterschiedlichem Migrationshintergrund, Schul- und Berufsverweigerer und -abbrecher, junge "alleinerziehende" oder werdende Mütter, suchtgefährdete und süchtige Jugendliche, bereits kriminell gewordene Jugendliche und solche mit psychischen Problemen, Abbrecher aus "Maßnahme-Karrieren" der Agentur für Arbeit usw., um nur das Spektrum zu benennen."

Die Fachbereichsleiter hätten deutlich gemacht, dass für diese Zielgruppen die Bundes-Mittel nicht ausreichen. So schreiben sie: "Auch das Argument, dass es die Bundesgesetzgebung jetzt ja möglich mache, im Rahmen von Berufsbildenden Maßnahmen nachträglich den Hauptschulabschluss zu erwerben und das Land sich deshalb aus der Finanzierung dieses Bereiches zurückziehen könne, greift nicht."

Der Zugang zu diesen Maßnahmen sei längst nicht jedem aus dem oben beschriebenen Teilnehmerprofil möglich und die bisherigen bundesweit erhobenen und bekannten Prüfungsergebnisse lassen einen positiven Vergleich mit dem erfolgreichen Niedersachsen-Modell einfach nicht zu. Im Gegenteil, die dort Gescheiterten erscheinen meist anschließend wieder in den VHS-Lehrgängen.

Fakt – so Marco Brunotte – sei nämlich, dass im Bereich der Regionaldirektion Bremen-Niedersachsen der Arbeitsagentur im Jahr 2009 zwar 12.579 Jugendliche an diesen Berufsvorbereitungsmaßnahmen teilgenommen haben, von denen dann 10,86 Prozent Hauptschulabschluss-Kurse absolvierten, aber davon nur 39,6 Prozent diesen Abschluss auch erwarben, 60,4 Prozent der Teilnehmer hätten diesen Abschluss eben nicht erworben.

Aber genau für solche Zielgruppen griffen bislang die Maßnahmen der niedersächsischen Erwachsenenbildung mit den sog. Sondermitteln in Höhe von 800.000 Euro. Hinsichtlich der ersatzlosen Streichung der Sondermittel für die Hauptschul- und Realschulabschlusskurse sei, so Brunotte, dringend eine Korrektur nötig, wofür sich die SPD nachdrücklich einsetze.

Aber auch die geplante Streichung von weiteren 1,1 Millionen Euro bei den Erwachsenenbildungseinrichtungen allgemein sei zu kritisieren. Volkshochschulen, Heimvolkshochschulen und die Landeseinrichtungen der Erwachsenenbildung würden dadurch im Durchschnitt 2,4128 % weniger Landesmittel bekommen. Die Einrichtungen würden dadurch gezwungen sein, nicht gewinnbringende Bildungsmaßnahmen zu streichen. Dies würde aber genau jene Bereiche treffen, die nicht hinreichend von Teilnehmergebühren finanziert werden könnten, aber gesellschaftlich wichtig seien, wie z. B. die politische Bildung oder Integrationskurse.

Außerdem würde der Haushaltsansatz mit den gesamten geplanten Kürzungen für die Erwachsenenbildung in Niedersachsen auf ein Niveau zurückgefahren, wie er zuletzt im Jahre 1990 gewesen war. Gerade vor dem Hintergrund, dass von allen Seiten immer wieder die Notwendigkeit lebenslangen Lernens betont werde, seien die Kürzungen in der Erwachsenenbildung unverantwortlich, meint Brunotte.