Zur Sitzung des Kreistages am 18. Dezember 2009 hat die SPD-Kreistagsfraktion einen Antrag gestellt, durch den der Landrat aufgefordert werden soll, sich gegen die Verschlechterung der Finanzlage durch Bund und Land zur Wehr zu setzen.

Mit dem Antrag fordern die Sozialdemokraten die drei folgenden zentralen Punkte:

- der Landrat soll die Landesregierung ersuchen, die Steuersenkungspläne des Bundes abzulehnen, weil sie die ohnehin prekäre Finanzlage der Kreise und Gemeinden unzumutbar verschärfen.
- die Landesregierung solle die Kürzung des Finanzausgleiches, die sich gegenwärtig zum Nachteil der Kommunen um etwa 100 Mio. Euro jährlich beläuft, endlich zurücknehmen.
- Die Gewerbesteuer muss unverändert beibehalten werden, weil sie als eine der Haupteinnahmequelle der Gemeinden und als Stimulans für ihre Gewerbeansiedlungs- bemühungen unverzichtbar bleibt.

„Die gegenwärtige Finanzpolitik mit ihren Steuersenkungsplänen auf Pump trifft die Kommunen mit voller Schärfe. Von einer Landesregierung muss man erwarten, dass sie den Rücken gerade macht und sich im Interesse ihrer Kommunen gegen eine derartige Politik verwahrt, wie dies andere Länder auch bereits tun,“ erklärte der SPD-Fraktionsvorsitzende im Kreistag, Prof. Ahrens.

Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zum Haushalt 2010:

Weitere strukturelle Verschlechterungen des Kreishaushaltes müssen verhindert werden

Der Landrat wird aufgefordert, gegenüber der Landesregierung nachdrücklich zum Ausdruck zu bringen, dass weitere strukturelle finanzpolitische Verschlechterungen der Finanzlage des Kreises unterbleiben müssen bzw. nicht hinnehmbar sind.

Dazu zählen insbesondere:

1. Die Landesregierung muss sich den Steuersenkungsplänen der Bundesregierung entgegenstellen und die Zustimmung im Bundesrat verweigern. Die beabsichtigten Steuersenkungen reißen in den Haushalten der Kommunen noch größere Defizite auf. Dies ist finanzpolitisch nicht zu verantworten.

2. Die Landesregierung muss die Kürzung des Finanzausgleichs, der jährlich immer noch etwa 100 Mio. Euro ausmacht, endlich wieder rückgängig machen. Die finanzielle Mindestausstattung der Kommunen ist so zu regeln, dass ein politischer Gestaltungs- spielraum für freiwillige Leistungen bleibt, andernfalls verkommen die Gemeinden nur noch zum Vollzugsorgan für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen.

3. Die Gewerbesteuer muss unverändert erhalten bleiben. Sie unterstützt als Einnahmequelle bei den Kommunen das Interesse an der Schaffung wohnortnaher Arbeitsplätze. Der Wegfall dieser Steuer oder ihre Aushöhlung durch unsinnige Steuerbefreiungen oder –ausschlüsse ist nicht akzeptierbar. Die Forderung der kommunalen Spitzenverbände nach Erhaltung der Gewerbesteuer wird voll unterstützt.

Begründung:

Wieder einmal entsteht die Situation, dass der Landkreis die laufenden Ausgaben deswegen nicht decken kann, weil Ereignisse, auf die der Kreistag keinen Einfluss hat, die Finanzlage zerrütten. Die Ursachen liegen in erster Linie bei der von den Banken verschuldeten Finanz- und Wirtschaftskrise. Aber um diese unglückliche Lage noch zu toppen, sollen Steuersenkungen auf Pump stattfinden, die Kürzung des Finanzausgleichs durch das Land beibehalten und als ob das alles noch nicht reicht, auch noch die Gewerbesteuer als wichtige Einnahmequelle der Kommunen angetastet werden. Diesen Fehlentwicklungen muss sich der Landkreis entschlossen entgegenstellen.